Unter den Versicherungsschutz fällt die gesamte dienstliche Tätigkeit, also: Unterricht, Vorlesung, Betreuung oder sonstige schulische oder dienstliche Veranstaltungen wie etwa Wandertage. Eingeschlossen sind natürlich auch Sport- und Experimentalunterricht (ohne radioaktive Stoffe oder Apparate, die durch Teilchenbeschleunigung Strahlen erzeugen).
Dazu zwei Beispiele für den Umfang des Versicherungsschutzes:
Weiterhin fällt unter den Versicherungsschutz die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schüler:innen und Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen Aufenthalten in Jugendherbergen oder Heimen, auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten (bis zu einem Jahr).
Auch dazu zwei Beispiele:
Ebenfalls unter den Versicherungsschutz der GEW fallen Vorbereitung, Leitung und Durchführung solcher Veranstaltungen, die nicht von der Schule angeordnet sind, aber mittelbar mit der dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen und für die die Lehrkraft außerdienstlich bzw. freiwillig tätig wird, also etwa Sport, Arbeitsgemeinschaften, Wanderungen oder Besichtigungen. Auch hier ist der vorübergehende Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr mitversichert.
Die Tätigkeit im Bereich der Schulaufsicht und Schulverwaltung ist bei GEW-Mitgliedern durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Auch die Erteilung von Nachhilfestunden und die Tätigkeit als Kantor:in und/oder Organist:in fällt unter den Versicherungsschutz.
Dazu wieder ein Beispiel:
Bei der Erteilung von Nachhilfestunden im Hause der Eltern einer Schülerin stößt die Lehrkraft aus Unachtsamkeit eine Vase um.
Wichtig: Unter den GEW-Versicherungsschutz fällt auch der Verlust von Dienstschlüsseln.